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Besonders markant bei Zwangsstörungen sind unablässig wiederkehrende Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen. Unter Zwangsgedanken versteht man dabei aufdringliche Gedanken, Ideen, bildhafte Vorstellungen und drängende Impulse. In der Regel werden diese von dem Betreffenden als abstoßend, quälend, unannehmbar oder sinnlos erlebt. Es wird immer wieder erfolglos versucht, sich diesen Gedanken zu widersetzen oder sich ihnen zu entziehen. Zunehmend sind diese Gedanken und Vorstellungen von Angst begleitet, so dass sich hier zusätzlich eine Angststörung entwickeln kann.
Dem Betroffenen ist bewusst, dass seine Gedanken, Impulse und Vorstellungen ein Produkt des eigenen Geistes sind. Häufige Gedankenzwänge sind unablässiges, gedankliches Beten, Zählen, Wörter leise wiederholen. Der Betreffende fühlt sich dabei zu diesen Gedanken gezwungen und gedrängt.
Unter Zwangshandlungen versteht man Handlungen oder Rituale die ständig wiederholt und sinnentleert sind (Stereotypien). Diese Handlungen werden mit der Intention ausgeführt die Angst und das Risiko eines Unglücks zu verhindern. Der Betreffende selbst erlebt die Zwangshandlung als eine Vorbeugungsmaßnahme gegen ein sehr unwahrscheinliches Ereignis, welches ihm Schaden bringen oder generell Unheil anrichten könnte. Ebenso wie bei den Zwangsgedanken versucht der Betroffene die Handlung zu unterdrücken oder zu umgehen, wobei eine Angst auftaucht die letztendlich dazu führt, dass die Zwangshandlung doch wieder ausgeführt wird. Typische Zwangshandlungen sind Waschzwänge, Ordnungszwang oder Kontrollzwänge. Zwangshandlungen stehen in keinerlei realistischem Verhältnis zu dem was sie verhindern sollen. Sie sind entweder stark übertrieben oder für den eigentlichen Zweck ungeeignet.
Generell erkennen Menschen mit Zwangsstörung ihr Problem irgendwann im Verlauf der Erkrankung. Sie erkenne, dass diese übertrieben oder nicht sinnvoll sind. Da sie es aber nicht schaffen dagegen vorzugehen sind sie häufig stark verunsichert und erleben das misslungene Ankämpfen als versagen. Weniger Menschen haben wenig bis keine Einsicht in die Übertriebenheit ihrer Handlungen.
Ein wichtiges Kriterium dafür, ob es sich um eine Zwangshandlung, einen Zwangsgedanken handelt ist, dass der Betroffene durch seine Gedanken und Handlungen deutlich belastet wird. Dies ist dann der Fall, wenn die Gedanken und Handlungen sehr zeitaufwändig sind (mehr als eine Stunde pro Tag) so dass sie den normalen Tagesablauf des Betroffenen einschränken und behindern oder wenn sie sich zusätzlich körperlich auswirken, wie zum Beispiel aufgesprungene Hände von zuviel waschen.


